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Eine wichtige Gesetzesänderung in Bezug auf die Herkunftssprachen an Berliner Schulen

Das Berliner Abgeordnetenhaus machte einen wichtigen Schritt in Bezug auf den Status der Sprachen in den Schulen. Am 16. September 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Schulgesetz mit dem Titel “FÖRDERUNG VON ZWEI- UND MEHRSPRACHIGKEIT” verabschiedet, dass das veraltete Gesetz “Unterricht für Schülerinnen und Schüler nicht-deutscher Herkunft” ersetzt. Wir sind der Meinung, dass dieses neue Gesetz zur Förderung der Mehrsprachigkeit in den Schulen beitragen wird, indem es mindestens fünf kritische Punkte aufgreift. Diese sind:

  • Der Begriff “nicht-deutsche Herkunft” wurde abgeschafft.
  • Die Schulen müssen die “Herkunftssprachen” der Schüler erfassen, indem sie die Eltern bei der Einschulung fragen! Das heißt, die Schüler werden nicht mehr automatisch nach ihrem Passstatus oder dem Herkunftsland der Eltern eingestuft, sondern nach ihrer eigenen sprachlichen Identität.
  • Der Unterricht in den Herkunftssprachen an den Schulen wird weiter rechtsverbindlich gestärkt.
  • Schülerinnen und Schüler können in der Oberstufe ihre Muttersprache als zweite Fremdsprache wählen. Das bedeutet, dass der Unterricht in den Herkunftssprachen nicht nur auf die Grundschule beschränkt sein wird.
  • Schließlich wird empfohlen, dass jedes Kind vom Kindergarten bis zum Schulabschluss in seiner Mehrsprachigkeit gefördert wird.

Wir glauben, dass es mindestens fünf entscheidende Aspekte gibt, die bei der Verwirklichung dieses Erfolgs eine entscheidende Rolle spielen.

An erster Stelle sind die Anstrengungen zu nennen, die engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen, Elternvereinigungen und Gewerkschaften im Laufe der Jahre unternommen haben.

Zweitens war das Bewusstsein der Eltern, die darauf bestehen, dass ihre Kinder neben ihrer Muttersprache auch mehrsprachig aufwachsen, einer der entscheidenden Faktoren, um alle Beteiligten zu einer vielfältigeren und integrativeren Gesellschaft zu bewegen.

Ebenso wichtig ist die harte und engagierte Arbeit der Beauftragten des Senats, insbesondere derjenigen, die in den Bereichen Inklusion, Integration, Migration und Bildung tätig sind. Die äußerst wichtige Arbeit von Einzelpersonen, einschließlich Sprach- und Bildungsaktivisten, Akademikern und Pädagogen, muss ebenfalls in Erinnerung gerufen werden.

Nicht zuletzt ist die Existenz engagierter Politiker aus verschiedenen politischen Parteien einer der Schlüsselfaktoren, der allen anderen oben genannten Akteuren Hoffnung, Motivation und Ermutigung für ihre Arbeit und Bemühungen gibt.

Die Verabschiedung dieses neuen Gesetzes ist ein großartiges Beispiel für die gemeinsame Arbeit aller beteiligten Akteure. Als Yekmal, Verein der Eltern aus Kurdistan in Deutschland, freuen wir uns, Teil der großen Gemeinschaft zu sein, die sich in diesem Bereich für Wirkung und Veränderung einsetzt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen Akteuren für eine integrative, vielfältige und mehrsprachige Zukunft.